Präimplantationsdiagnostik
Unter Präimplantationsdiagnostik (PID) versteht man die genetische Untersuchung von Zellen eines im Wege künstlicher Befruchtung erzeugten Embryos in vitro vor seiner Übertragung in die Gebärmutter. Dafür werden dem Embryo zu einem sehr frühen Zeitpunkt einzelne Zellen entnommen, anhand derer man das Vorliegen bestimmter Chromosomenstörungen oder Genveränderungen überprüft. Je nach Ergebnis wird der Embryo dann eingepflanzt oder auch nicht.
Die Rechtslage reicht innerhalb Europas vom ausdrücklichen Verbot bis hin zu einer relativ weit reichenden Zulässigkeit der PID. Das deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) stellt die Durchführung einer PID grundsätzlich unter Strafe. Als Ausnahme ist sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in zugelassenen Zentren für Präimplantationsdiagnostik erlaubt. Zu den Voraussetzungen gehört, dass ein hohes Risiko einer schweren Erbkrankheit für die gezeugte Person besteht und dass eine Aufklärung und Beratung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen erfolgt ist.
Diskussionen drehen sich vor allem um den moralischen und rechtlichen Status von Embryonen, um die Rolle und die Rechte der Frau und um gesellschaftliche Folgen der PID. Ob und unter welchen wie gestalteten Voraussetzungen die PID möglich sein sollte, ist nach wie vor umstritten. Auch konkrete Konstellationen werden kontrovers diskutiert. Dazu gehört etwa die Frage, ob mit Hilfe der PID eine Auswahl mit Blick darauf ermöglicht werden soll, ob sich ein bestimmter Embryo als späterer Körpermaterialspender für ein krankes älteres Geschwisterkind eignet (sog. "Rettungs-Geschwister"). In Deutschland werden die Erfahrungen mit der PID ausgewertet, damit die Folgen angemessen beurteilt werden können.
Marion Albers, 22.07.2014 / Marion.Albers@uni-hamburg.de