Organtransplantation
Mit Hilfe der Transplantationsmedizin können eine Vielzahl verschiedener Zellen, Gewebeteile, Organe oder sogar Organsysteme transplantiert werden. Wegen der Diskrepanz zwischen verfügbaren gespendeten Körpermaterialien oder Organen und Personen, die ein Transplantat benötigen, werden neben den schon etablierten Standardtransplantationen Verfahren wie die Split-Leber-Transplantation eingesetzt und Alternativen wie die Xenotransplantation oder die alloplastische Transplantation in den Blick genommen. Transplantationsmedizin und Stammzellforschung hängen insofern miteinander zusammen, als auch die "Züchtung" von Gewebe oder Organen über Zellkultivationsverfahren als Vision im Raum steht.
In Deutschland ist die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben im Transplantationsgesetz geregelt. Für die Entnahme von Organen und Geweben bei verstorbenen Personen knüpft dieses Gesetz an den Hirntod an, der von zwei qualifizierten Ärzt/inn/en, die weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein dürfen, unabhängig voneinander festgestellt worden sein muss. Außerdem gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d.h. ein Organ einer verstorbenen Person darf nur dann entnommen werden, wenn die Zustimmung zur Organspende durch den Verstorbenen, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, oder durch dessen Angehörige erteilt worden ist. Die Bereitschaft zur Spende soll durch Aufklärung und Befragungen erhöht werden. Eine Lebendspende ist auch möglich. Allerdings gelten dafür einschränkende Voraussetzungen. Sich regenerierende Organe oder Gewebe dürfen auch an unbekannte Personen gespendet werden, während die Spende von den Organen, die sich nicht von selbst wieder bilden können (z.B. Niere, Teile der Leber) nur zu Gunsten eines engeren Kreises nahe stehender Personen zulässig ist. Für die Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen sind mehrere Stellen im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens zuständig.
Die Transplantationsmedizin wirft eine Reihe von Fragen auf, die immer wieder kontrovers diskutiert werden: Ist das Hirntodkriterium hinreichend abgesichert und angemessen? Sollte man statt der Zustimmungslösung eine Widerspruchsregelung einführen, wie sie in anderen Ländern gilt? Sollte man die Möglichkeiten der Lebendspende erweitern? Wie soll man neue Formen wie die Xenotransplantation beurteilen? Ist die Organver- und -zuteilung gerecht gestaltet? Wie soll man mit Kommerzialisierungsfragen und dem Organhandel umgehen?
Marion Albers, 22.07.2014 / Marion.Albers@uni-hamburg.de