Biorecht: Ausdifferenzierung eines neuen Rechtsgebiets und Innovation des Rechts
Neben der Bioethik und der Biopolitik etabliert sich zunehmend auch das Biorecht. Zu den Ausgangsannahmen des Forschungsprojekts gehört, dass es sich dabei nicht einfach um eine bündelnde Redewendung, sondern um eine neuartige Semantik und um die Ausdifferenzierung eines neues Rechtsgebiet vor dem Hintergrund neuer gesellschaftlicher Herausforderungen handelt. Im Kern geht es um Existenz, Leben und Gesundheit des Menschen, dies vor allem unter dem Aspekt eines „management of life“ im Sinne zweckgerichteter Interventionen in „natürliche“ Funktionen. Reproduktives Klonen, „Patente auf Leben“, Gendiagnostik oder Enhancement veranschaulichen neue Themen- und Konfliktfelder und verweisen zugleich auf die Fülle neuer Fragen, die im Recht gelöst werden müssen. Ziel des Projekts ist es, Grundlagenprobleme, Charakteristika, Strukturen und Regelungsmechanismen des sich ausdifferenzierenden Biorechts auszuarbeiten und sein Innovationspotential für eine Weiterentwicklung des Rechts aufzuzeigen.
Dauer: seit 01.04.2014
Projektleitung: Prof. Dr. Marion Albers
Drittmittelgeber: Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald